Allgemeine Geschäftsbedingungen

Goldschmiedeatelier Garcia-Greno

Stand: September 2016

 1.    Geltungsbereich

1.1 Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne §14 BGB.

1.2 Wir erbringen alle unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Geltung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn wir im Einzelfall nicht darauf Bezug nehmen sollten.

2.    Auftragserteilung

2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich ein bindendes Angebot abgegeben wurde.

2.2 Maßgeblich ist in jedem Fall unsere Auftragsbestätigung, welche auch in Form einer Rechnung mit der Ware erfolgen kann. Hat der Kunde Einwendungen gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung, so muss er der Auftragsbestätigung unverzüglich widersprechen. Ansonsten kommt der Vertrag nach Maßgabe der Auftragsbestätigung zustande. 

3.    Preise

3.1 Unsere Preise gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Versicherung, Zoll und Mehrwertsteuer nicht ein. 

3.2 Soweit nach Vertragsabschluss bis zur Ausführung des Auftrages für uns nicht vorhersehbare Rohstoffpreiserhöhungen eintreten, sind wir berechtigt, die Preise im Rahmen der veränderten Umsätze und ohne Berechnung eines zusätzlichen Gewinns anzupassen.

4.    Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gewähren wir bei Zahlungen innerhalb 7 Tagen einen Skonto von 2%. Innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum sind unsere Rechnungen ohne Abzug zahlbar.

4.2 Wechsel oder Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarungen zahlungshalber entgegengenommen. Diskontspesen und sonstige Wechselkosten sind vom Kunden zu tragen.

4.3 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen deutschen Basiszinssatz p.a. zu fordern.  

5.    Aufrechnung, Zurückbehaltung

5.1 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegen unsere Forderungen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die dem Zurückbehaltungsrechts zugrunde liegenden Gegenansprüchen bzw. die aufgerechneten Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6.    Lieferung

6.1 Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr der Empfänger.

6.2 Folgende Ereignisse bewirken – soweit leistungshemmend – eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist: Umstände höherer Gewalt, die erst nach Vertragsabschluss eintreten oder uns bei Vertragsabschluss unverschuldet unbekannt sind; sonstige nach Vertragsabschluss eintretende außergewöhnliche, für uns unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse; nachträgliche Streiks und rechtmäßige Aussperrungen.

6.3 Kommen wir hingegen in Verzug und lassen eine Nachfrist von vier Wochen ungenützt verstreichen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

6.4 Ersatzansprüche wegen Verzuges können gegen uns nur geltend gemacht werden, wenn die Verzögerung auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns, unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

7.    Auswahl-Sendungen

7.1 Auch für Auswahl-Sendungen gelten ausschließlich unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

7.2 Werden Auswahl-Sendungen übersandt, dann gilt die gesamte Ware als käuflich und fest vom Empfänger übernommen, wenn wir nicht binnen 14 Tagen oder einer anderen, in der beigefügten Auswahlnota angegebenen Frist, die Ware zurückerhalten. Jede Veränderung der zugesandten Ware verpflichtet zum Kauf.

7.3 Der Kunde ist verpflichtet, unsere Auswahlware mit ihrem vollen Wert gegen die Gefahren des Feuers, Einbruchdiebstahles, Wasser, Beraubung oder räuberische Erpressung sowie Diebstahls zu versichern. Wir gehen davon aus, dass nach Geschäftsschluss die Geschäftslokalitäten ordnungsgemäß verschlossen und unsere Auswahlware in Kassenschränken oder eisernen Warenschränken untergebracht sind. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus dem geschlossenen Versicherungsbetrag mit sofortiger Wirkung an uns ab; wir nehmen die Abtretung an.

7.4 Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung darf der Kunde unsere Auswahlware Dritten nicht in Kommission oder zur Auswahl überlassen.  

7.5 Wir behalten uns das uneingeschränkte Verfügungsrecht über unsere Ware vor, solange sie vom Kunden nicht fest gekauft ist. Die in Auswahl überlassene Ware ist vom Kunden auf unser Verlangen jederzeit an uns zu retournieren. 

8.    Gewährleistung Mängelrügen und Mängelansprüche

8.1 Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so haben wir Ersatz zu liefern, nachzubessern oder den Preis herabzusetzen. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde auch vom Vertrag insofern zurücktreten.

8.2 Andere Rechte bei Sachmängeln sind ausgeschlossen.

8.3 Die Feststellung der Mängel muss uns unverzüglich nach Erkennen, bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen einer Woche nach Entgegennahme schriftlich mitgeteilt werden.

8.4 Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten. Die Frist beginnt mit dem Gefahrübergang gem. §-438 Abs.-2 BGB. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gem. §-479 Abs.-1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen vorschreibt.  

8.5 Ein Mängelanspruch besteht nicht wenn die Formgebung bis zu 1cm abweicht und für die antiklastische Schmiedetechnik typische, wellige Oberfläche entsteht. Die Grundform ist davon nicht beeinträchtigt.

9.    Sonstige Schadensersatzansprüche

9.1 Alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art sind – ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur  – ausgeschlossen. Dies betrifft auch Ansprüche aus außervertraglicher Haftung, aus Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen sowie aus Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht
 a)  bei vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzungen unserer Geschäftsführung, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen,
 b)  wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben,
 c)  soweit nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Sache verschuldungsunabhängig für Tod, Körper- und Gesundheitsschäden oder Schäden an überwiegend privat genutzten Sachen gehaftet wird.  

10.    Eigentumsvorbehalt

10.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Vorderrungen aus bisherigen Verträgen. Zu den Forderungen gehören auch Schecks- und Wechselforderungen sowie Forderungen aus laufenden Rechnungen. Wird im Zusammenhang mit der Zahlung für uns eine Haftung aus Wechsel begründet, erlischt der  Eigentumsvorbehalt erst, wenn unsere Inanspruchnahme aus dem Wechsel ausgeschlossen ist.

10.2 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder wird erkennbar, dass unsere Zahlungsansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet sind, sind wir berechtigt, die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes herauszuverlangen.

10.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Liefergegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von dem Dritten eingezogen werden können. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. Im Schadensfall entstehende Versicherungsansprüche werden hiermit an uns abgetreten.

10.4 Be- und Verarbeitung des Liefergegenstandes durch den Kunden erfolgt stets für uns. Wir gelten als Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne weitere Verpflichtung. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Faktura- Betrages zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gelten im übrigen die Vorschriften wie für den Liefergegenstand.

11.    Vermögensverschlechterung / Warenrücknahme

11.1 Wird uns nach Vertragsschluss bekannt, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, insbesondere wenn Wechsel protestiert werden, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden eingeleitet werden oder eine sonstige wesentliche Vermögensverschlechterung eintritt, stehen uns neben den Rechten nach § 321 BGB folgende Rechte zu.
 a)  Forderungen, für die ein Wechsel hingegeben wurde, können wir sofort geltend machen.
 b)  Wir sind befugt, dem Kunden die Weiterveräußerung der Ware zu untersagen und – vorbehaltlich weiterer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt – noch nicht bezahlte Ware auf Kosten des Kunden zurückzuholen. Kommt der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung unserem Verlangen nicht nach, sind wir nach unserer Wahl zum Rücktritt und/oder zur Forderung von Schadensersatz berechtigt.

11.2  Bei einer entgültigen Warenrücknahme wegen Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz des Kunden erfolgt eine Gutschrift. Dabei sind wir berechtigt, Abschläge vorzunehmen entsprechend:
 a)  Dem äußeren Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Rückgabe (z.B. wegen erforderlicher Auffrischung, Neuetikettierung, etc.).
 b)  Einer in der Zeit zwischen Lieferung und Rücknahme eingetretenen Wertminderung, z.B. durch modische Veralterung.
 c)  Einem im Vergleich zum Rechnungstag gesunkenen Edelmetallkurs. Maßgeblich ist der Kurs des Tages, an dem die Vorbehaltsware wieder in unserem unmittelbaren Besitz gelangt.

12.    Urheberschutz

12.1 Unsere Entwürfe, Muster, Modelle und dergleichen gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen vom Kunden, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet werden. Jeder Verstoß hiergegen macht den Kunden schadensersatzpflichtig.

13.    Datenschutz

13.1  Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffenden Daten im Sinne des BDSG zu verarbeiten bzw. verarbeiten zu lassen.

14.    Erfüllungsort und Gerichtsstand, Recht

14.1  Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile ausschließlich Leipzig.

14.2  Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist bei Kaufleuten für beide Teile der Sitz unseres Unternehmens. Nach unserer Wahl können wir die Klage auch am Sitz des Kunden erheben.

14.3  Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Internationales Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

Zuletzt angesehen